Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Um von Aktionär:innen, Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeiter:innen und der Gesellschaft als vertrauenswürdiger Partner wahrgenommen zu werden, sind die Einhaltung aller relevanten Gesetze, freiwilliger Selbstverpflichtungen und interner Regelungen sowie der faire Wettbewerb von höchster Bedeutung.
Compliance
Compliance-Grundsätze sind Grundlage für faires Geschäftsverhalten und legen den Grundstein für den gesellschaftlichen Dialog, insbesondere mit Lieferanten und Geschäftspartnern. Verstöße gegen Gesetze sowie rechtswidriges und non-konformes Verhalten können weitreichende gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Die strenge Einhaltung von eigenen und gesetzlichen Vorgaben ist essenziell, um auf Dauer das Vertrauen der Stakeholder zu sichern.
Verstöße können nicht nur Strafzahlungen und Umsatzeinbußen zur Folge haben, sondern führen möglicherweise auch zu einem Reputationsverlust. Mit Blick auf den IT-technischen Fortschritt wird das Thema Datensicherheit immer wichtiger. Bedrohungen wie Hackerangriffe, Datenverlust oder die Offenlegung vertraulicher Informationen stellen erhebliche Risiken für die Informationssicherheit dar.
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Management | Die AMAG bekennt sich zu den Prinzipien des Österreichischen Corporate Governance Kodex und damit zu einer verantwortungsbewussten, auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung und -kontrolle. Die AMAG verfügt über ein umfassendes Compliance-System mit Richtlinien, Audits und Schulungen. Diesbezüglich sind Vorgaben in der AMAG-Korruptionspräventions-, Datenschutz-, Handelsvertreter-, Kartellrechts- und der Emittenten-Compliance-Richtlinie festgeschrieben. Die Richtlinien werden gemäß internem Kontrollsystem (IKS) jährlich überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und in einem geregelten Prozess verteilt. Ergänzend werden Schulungen in Präsenz und virtueller Form angeboten. Der AMAG-Verhaltenskodex ergänzt die Richtlinien und ist wesentlicher Bestandteil des Compliance-Programms. Er umfasst Themen wie fairer und freier Wettbewerb, Vermeidung von Interessenskonflikten, Schutz von Information und Daten, Unternehmenspolitik, Menschenrechte sowie die Meldung von Fehlverhalten. Der Verhaltenskodex ist gemeinsam mit den Compliance-Regeln für Lieferanten auf der Unternehmens-Homepage zu finden. Die Compliance-Regeln werden an alle Lieferanten aktiv kommuniziert und sind in die Allgemeinen Einkaufsbedingungen integriert. Von den Lieferanten der AMAG wird die Einhaltung dieser Grundsätze erwartet. Mehr Informationen dazu sind im Geschäftsbericht 2021 einsehbar. |
Ziele | Ziel 2021:
Zentrale Maßnahmen:
Ziel 2022 / mittelfristig:
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Ergebnisse | Ergebnisse:
Im Berichtszeitraum 2021 wurden keine Meldungen über die Compliance-Hotline oder an die zuständigen Abteilungen gemeldet. Des Weiteren wurden bei der AMAG keine Verfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Verstößen gegen das Kartell- und Monopolrecht gemeldet oder festgestellt. Es wurden 2021 zudem keine Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich bezahlt. |
Folgende internationale Standards werden befürwortet:
- Die ILO Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO Declaration on fundamental Principles and Rights at Work), im Besonderen die Nicht-Beteiligung an Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Schuldknechtschaft.
- die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights)
- die „Aluminium Stewardship Initiative“ (ASI). Als Gründungsmitglied trägt die AMAG aktiv zu Nachhaltigkeit und Transparenz entlang der Aluminium-Wertschöpfungskette bei und fördert die Umsetzung verantwortungsvoller Praktiken. Die Einhaltung der Menschenrechte ist Bestandteil der ASI-Anforderungen und wird im Zuge der ASI-Zertifizierung überprüft.
Die in den genannten internationalen Standards verankerten Normen und Werte spiegeln sich ebenso in den AMAG-Leitlinien und Verfahrensanweisungen wider und bilden den verbindlichen Handlungsrahmen für Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner und Lieferanten.
AMAG-Verhaltenskodex: Er beschreibt den Umgang der AMAG und all ihrer Tochtergesellschaften mit der besonderen Verantwortung, die sie gegenüber der Gesellschaft sowie gegenüber ihren Geschäftspartnern, Aktionär:innen und Mitarbeiter:innen haben und unterstützt Mitarbeiter:innen dabei, ihre Tätigkeit in moralisch und rechtlich einwandfreier Art und Weise auszuüben.
Compliance-Regeln für Lieferanten: In den Compliance Regeln für AMAG-Lieferanten sind die grundsätzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen an Lieferketten, unter anderem in Bezug auf die Geschäftsführung, Menschenrechte, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Energieeffizienz, definiert. Die darin festgehaltenen Grundsätze in Bezug auf Menschenrechte beinhalten unter anderem das Recht zur Gründung bzw. zum Beitritt zu einer unabhängigen Arbeitnehmer:innenvertretung, faire Behandlung von Mitarbeiter:innen in Bezug auf angemessene Arbeitszeiten, regelmäßige Beurlaubungen und leistungsgerechte Vergütung. Sie sind auf der AMAG-Homepage abrufbar und in die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der AMAG integriert.
Menschenrechte & Verantwortung in der Lieferkette
Die AMAG Austria Metall AG achtet und fördert die Einhaltung der Menschenrechte, sowohl im eigenen Unternehmen als auch in der Lieferkette, als Kernelement einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Mitarbeiter:innen werden nach dem Prinzip der Chancengleichheit behandelt – also ohne Unterschiede aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, des Alters, der sexuellen Orientierung oder eines sonstigen Status.
Von Lieferanten und Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie in Bezug auf Menschenrechte die gleichen hohen Standards wie die AMAG einhalten. Die AMAG bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung, international geltende Menschenrechte zu respektieren und berücksichtigt bei der Auswahl von Lieferanten und Geschäftspartnern auch nicht-finanzielle Kriterien wie Umwelt- und Sicherheitsstandards und die Achtung der Menschenrechte.
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Management | Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte liegt beim Vorstand. Menschenrechtsaspekte werden von den jeweiligen Fachbereichen umgesetzt und unterjährig unter anderem als Bestandteil des Einkaufsprozesses verfolgt bzw. im Zuge des Nachhaltigkeitsgremiums intern berichtet. So befasst sich die Personalabteilung mit Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht, während die Einkaufsabteilungen für das Management von Menschenrechtsaspekten in der Lieferkette verantwortlich sind. Die Abteilung Arbeitssicherheit ist für sicherheitsrelevante Menschenrechtsfragen zuständig, der Fachbereich Konzernkommunikation setzt die AMAG Politik in Bezug auf die Auswirkungen der Menschenrechte auf lokale Gemeinden um. Den Führungskräften kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu. Sie leben die Werte vor und bringen diese im Führungsalltag zur Geltung. Interne Vorschriften und Betriebsvereinbarungen (Verhaltenskodex, Betriebsvereinbarung Arbeitszeitordnung, Lohn- und Gehaltsordnung, Richtlinie zur Nutzung von Informationstechnologie) fördern die Achtung der Arbeitnehmerrechte und sollen Diskriminierung verhindern. Eine entsprechende Feedback-Kultur (unter anderem durch das jährliche MAZEG) ist etabliert. Auch der Schutz der persönlichen Daten wird in der AMAG großgeschrieben (konzernweit geltende Datenschutz-Richtlinie, Betriebsvereinbarungen, Datenschutzerklärung). Mehr Informationen dazu sind im Geschäftsbericht 2021 einsehbar.
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Ziele | Ziel 2021:
Zentrale Maßnahmen:
Ziel 2022 / mittelfristig:
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Ergebnisse | Ergebnisse:
Jeder Verstoß gegen Menschenrechte oder geltendes Recht kann über die Compliance-Hotline zur Sprache gebracht werden. Im Berichtsjahr 2021 wurden keine Verstöße bei Lieferanten und von Mitarbeitern in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen gemeldet. Im Zuge der Risikobewertung wesentlicher Lieferanten der Vorkette (Legiermetalle, Schrotte, Primäraluminium und Walzbarren) wurde bei keinem Lieferanten ein hohes Risiko festgestellt. Mehr als 95 % der Beschaffungsmenge wurde von Lieferanten mit einem geringen Risiko bezogen. |
Seit dem Berichtsjahr 2017 veröffentlicht die AMAG innerhalb ihres Lageberichts eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung (nfE) und kommt damit ihrer Berichtspflicht gemäß Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) nach.
Sie fasst die für AMAG wesentlichen Angaben zu den fünf geforderten Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung inhaltlich zusammen.