BETEILIGUNGSMELDUNGEN

Gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 haben Personen, die Aktien, Finanzinstrumente oder sonstige vergleichbare Instrumente in Bezug auf Emittenten erwerben und dabei gewisse prozentuelle Schwellen berühren, an die Finanzmarktaufsicht (FMA), den Emittenten und (sofern die Wertpapiere an einem geregelten Markt des Börseunternehmens zugelassen sind) das Börseunternehmen unverzüglich nach der Schwellenberührung, spätestens jedoch nach zwei Handelstagen, eine Beteiligungsmeldung zu machen.

Bitte richten Sie Ihre Beteiligungsmeldung an die Emittentin AMAG Austria Metall AG an Herrn Christoph Gabriel, Leiter Investor Relations und Emittenten Compliance,  christoph.gabriel@~@amag.at.