REACH-Verordnung/CLP-Verordnung

REACH-Verordnung (EC) 1907/2006 und CLP Verordnung (EC) 1272/2008:

Die europäische Chemikalienverordnung REACH und die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen schreiben den Herstellern, Importeuren und Anwendern von chemischen Stoffen verschiedene Pflichten und Aufgaben vor.

Aluminium und Legiermetalle, die die AMAG verwendet sind Stoffe oder Gemische im Sinne der REACH-Verordnung. Die Produkte, die die AMAG erzeugt sind Gemische oder Erzeugnisse. Die AMAG Tochtergesellschaften erfüllen gesetzliche Verpflichtungen in ihren Rollen als Hersteller von Aluminiumprodukten, als Importeure von Rohstoffen und als nachgeschaltete Anwender vieler Betriebsstoffe. Diese Verpflichtungen umfassen u.a.:

  • Die Registrierung von in AMAG-Produkten enthaltenen Metallen, die von uns oder unseren Vorlieferanten bis zum Ende der letzten Registrierungsfrist am 1. Juni 2018 erfolgreich durchgeführt wurde.
  • Die Informationsweitergabe in der Lieferkette.
  • Die laufende Überprüfung der Aktualisierungen von Kandidatenliste, Anhang XIV und Anhang XVII der REACH-VO. Die AMAG informiert ihre Kunden gemäß der gesetzlichen Verpflichtung über ein eventuelles Vorhandensein von Stoffen dieser Listen in ihren Produkten.
  • die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern und technischen Datenblättern, wenn nach Titel IV der REACH-VO erforderlich. Die betreffenden Datenblätter finden Sie nachstehend.

Falls Sie bezüglich REACH oder CLP und deren Umsetzung in der AMAG mit uns in Kontakt treten möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an managementsystem@~@amag.at

SICHERHEITSDATENBLÄTTER